Mein Onkel Willi Berrisch
Mein Onkel Willi Berrisch

Willi Berrisch (1918 - 1944)

Mein Onkel Willi Berrisch, geboren 15.9.1918 in Köln wurde am 22.6.1944 im Lichthof der Stuttgarter Justizanstalt um 5.05 Uhr enthauptet. Das Urteil lautete "Fahnenflucht" und wurde am 2.6.1944 bestätigt. Ich habe ihn nach langem Suchen gefunden. Sein Grab ist ein Kameradengrab auf dem Stadtfriedhof in Tübingen (siehe Foto unten).

Mit ihm im Sammelgrab sind weiterhin (mit Buchstabe B):

Kameradengrab in Tübingen

Name

geb.

Geburtsort

Kennung

Todestag/Ort

Staat

Bertsch, Wilhelm

11.08.1883

Gronau/Kr. Heilbron

-

12.10.1942 Herrenberg

Biedermann, Josef

09.10.1903

Ellmansweiler

-

unbekannt Vaihingen/Enz

Binder, Gustav

03.11.1910

Tübingen

-

07.08.1943 Stuttgart

Birosaukow, Iwan

22.05.1918 

unbekannt

KG 7120

08.11.1941 Lager Heuberg

Russland

Bjelskurow Viktor

27.01.1919

Annaieff/Odessa

KG 9056

15.09.1941 Lager Heuberg

Russland

Blank, Georg

20.10.1876

Kichberg/Jagst

-

23.07.1943 Vaihingen /Ens

Blasco, Benito

03.04.1910

Pina de Ebro

-

08.03.1945 Rottenburg

Spanien

Blaurock, Erich

12.06.1921

unbekannt

-

08.03.1944 Stuttgart

Bowt, Nikitor

26.12.1918

Metrofanowka

-

14.09.1943 Tübingen

Russe

Arrestanstalt in Germersheim
Arrestanstalt in Germersheim

Er befand sich während seiner Inhaftierung auch in Germersheim.

Das Germersheimer Wehrmachtsgefängnis

Aufenthaltsort meines Onkels Willi Berrisch vor seiner Enthauptung 1944

Ein Jahr nach der Rheinlandbesetzung wurde das neue Wehrmachtsgefängnis in Germersheim in Dienst genommen. Neben dem Arrestgebäude dienten auch Teile des früheren Proviantamtes und des Kriegslazaretts als Haftanstalt. Zunächst für 500 Insassen, nach einer Erweiterung für 1200 Mann. 

Germersheim war 1938 eines von zunächst drei Wehrmachtsgefängnissen. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs kamen fünf weitere hinzu.
Die Mehrzahl der Soldaten war wegen "Wehrkraftzersetzung" und Fahnenflucht verurteilt worden. Schon in seiner Programmschrift "Mein Kampf" hatte Hitler die spätere Leitlinie der NS-Militärjustiz vorgegeben:

"Will man schwache, schwankende oder gar feige Burschen zu ihrer Pflicht anhalten, dann gibt es von jeher nur eine Möglichkeit: Es muss der Deserteur wissen, dass seine Desertion gerade das mit sich bringt, was er fliehen will. 
An der Front kann man sterben, als Deserteur muss man sterben."

Die in Germersheim zum Tode verurteilten Soldaten sperrte man in Kellerräume ein, in denen sich auch die Einzelzellen befanden, in denen die Insassen des "strengen Arrests" in Dunkelhaft saßen.

Zur NS-Militärjustiz

Keine Epoche deutscher Geschichte ist historisch so umfangreich und intensiv erforscht wie die zwölf Jahre der "Dritten Reiches". 

Auch was den brutalen Terror der Nationalsozialisten und den Widerstand gegen die Diktatur angeht, haben die Zeitgeschichtler umfassende Dokumentationen und Analysen vorgelegt.
Erst vergleichsweise spät wurde dagegen die Rolle der Wehrmacht im NS-System zum Gegenstand der historischen Forschung. Vor zehn Jahren schlug die Auseinandersetzung um die Wehrmachtsaustellung hohe Wellen. Kein Zweifel: das Militär war stärker in die Verbrechen des Regimes verwickelt, als viele es nach 1945 wahrhaben wollten.

Dabei diskutierte die Öffentlichkeit vor allem über die Greueltaten in den von Deutschland besetzten Ländern. Die Terrormaßnahmen gegen die eigenen Soldaten spielte kaum eine Rolle.

2005 legte der Nestor der deutschen Militärforschung, Manfred Messerschmidt, im Rahmen des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes seine große Untersuchung "Die Wehrmachtjustiz 1933-1945" vor. Seither ist klar, dass die Verfolgung missliebiger Soldaten zu den brutalsten Kapiteln der NS-Zeit gehört. 

Schon die Zahlen sind furchterregend: 
Tribunale der Wehrmacht fällten in der Zeit des Krieges ca. 25.000 Todesurteile.  Rund 22.000 von ihnen wurden vollstreckt. Damit wird die Zahl der Todesurteile aller anderen deutschen Gerichte zusammengenommen (einschließlich derer des berüchtigten Volksgerichtshofs von Roland Freisler) weit übertroffen. (Hier sind 16.000 Todesurteile ausgesprochen worden).

Der Justizapparat der Wehrmacht beschäftigte etwa 3.000 Juristen. 
Man schätzt, dass 150.000 deutsche Soldaten in den Erschießungskommandos tätig waren.
Einige Vergleiche verdeutlichen die Dimension der Verbrechen:
Im gesamten I. Weltkrieg wurden in der kaiserlichen Armee 48 Soldaten hingerichtet.
Die britischen Streitkräfte exekutierten im II. Weltkrieg 40 Deserteure, 
in der US-Army vollstreckte man nur ein Todesurteil gegen einen Fahnenflüchtigen.

Auch in den Armeen demokratischer Nationen wurde Fahnenflucht unter Kriegsrecht mit dem Tode bedroht; dennoch lässt sich die Praxis der Alliierten nicht mit dem Vorgehen der Wehrmachtsjustiz vergleichen.

Dass die Zahl der Opfer in Deutschland so hoch war, lag vor allem begründet in der Willfährigkeit der meisten Generäle gegenüber der nationalsozialistischen Führung.
Auf Wunsch Hitlers wurden bereits zum 1. Januar 1934 die in der Weimarer Republik abgeschafften Kriegsgerichte wieder eingeführt. 

Kurz vor dem Überfall auf Polen trat die Kriegssonderstrafrechtsverordnung in Kraft. 
Dort regelte § 5 die Bestrafung jener Soldaten, die sich der "wehrfeindlichen Agitation" 
und damit der "Wehrkraftzersetzung" schuldig machten. 
So hieß es, dass derjenige mit dem Tod bestraft wird, "der es unternimmt, sich oder einen anderen durch Selbstverstümmelung, durch ein auf Täuschung berechnetes Mittel oder auf eine andere Weise der Erfüllung des Wehrdienstes ganz, teilweise oder zeitweise zu entziehen."

Rund ein Fünftel aller hingerichteten Soldaten wurde wegen des Vorwurfs der "Wehrkraftzersetzung" verurteilt. Das größte Gruppe der Exekutierten (etwa 70 %) stellten die Fahnenflüchtigen. Hinzu kamen die Anklagen wegen Feindbegünstigung, Hoch- und Landesverrat sowie Spionage.

Germersheim gehörte im Krieg zu den 8 Wehrmachtsgefängnissen auf dem Boden des Deutschen Reiches. Hier saßen ständig zwischen 1.000 und 1.600 Soldaten ein. Dazu kamen aber noch 250 weitere Wehrmachtshaftanstalten im Inland und in den besetzten Ländern.
Etwa die Hälfte der Gefangenen kamen aus dem Bereich des Heeres, 38 % aus der Luftwaffe, 
12 % waren Marinesoldaten.

Die Motive für Fahnenflucht und Befehlsverweigerung waren vielfältig. Die meisten Männer waren kriegsmüde und sahen in der Fortsetzung des Kampfes keinen Sinn mehr. 
Andere hatten ganz private, familiäre Gründe. Wieder andere fürchteten Bestrafung wegen begangener Delikte.
Aber auch politische Gegnerschaft zum Nationalsozialismus und die Abscheu vor den erlebten Greueltaten der eigenen Verbände, vor allem in Osteuropa, veranlassten viele zu Widerstand und Fahnenflucht. Am Ende des Krieges desertierten 100.000 deutsche Soldaten.

Dagegen ist kein einziger Fall belegt, in dem ein Soldat von den Wehrmachtsgerichten mit dem Tod bestraft wurde, wenn er sich weigerte, bei einem Kriegsverbrechen, z.B. einer Geiselerschießung, mitzumachen.

Die Militärgesetze bestimmten, dass verhängte Haftstrafen erst nach Beendigung des Krieges abzusitzen waren. Solange der Kampf tobte, sollten sich die Verurteilten entweder an der Front "bewähren" oder in Straflagern der Wehrmacht "erzogen" werden.

Deshalb waren die Wehrmachtsgefängnisse vor allem Prüf- und Verteilerstationen, so auch Germersheim. Von hier aus schickte man die Gefangenen zur berüchtigten Bewährungstruppe 500 oder dem Strafbataillon 999. 

Die meisten aber kamen in die sogenannten "Feldstrafgefangenen-Abteilungen". 
Ein Befehl des Oberkommandos des Heeres aus dem Jahr 1942 beschrieb ihren Auftrag. 
Die Verurteilten seien einzusetzen "zu härtesten Arbeiten unter gefahrvollen Umständen im Operationsgebiet, möglichst im Einsatzgebiet der kämpfenden Truppe, z.B. beim Minenräumen, beim Aufräumen von Leichenfeldern, beim Bunker- und Stellungsbau".

Alle Wehrmachtsgefängnisse waren aber auch Schauplatz diverser Hinrichtungen, so eben auch Germersheim. 47 Exekutionen zwischen Dezember 1939 und Februar 1945 können wir namentlich belegen.

Es ist eine bekannte Tatsache, dass niemand aus den Reihen der Wehrmachtsjuristen für seine Tätigkeit im Krieg später in der Bundesrepublik zur Rechenschaft gezogen wurde. Im Gegenteil: nicht wenige "Blutrichter" machten auch nach 1945 Karriere.

Demgegenüber versagte man den Oppositionellen und Deserteuren lange die Anerkennung.  Man tat sich schwer mit ihnen. Erst 1997 erklärte der Deutsche Bundestag Hitlers Krieg als "Angriffskrieg". Alle Todesurteile dieser Jahre seien unter Anlegung rechtstaatlicher Maßstäbe Unrecht gewesen. 

Damit war der Weg frei für eine generelle Rehabilitierung der betroffenen Soldaten.  Das Parlament verabschiedete 1998 und 2002 das "NS-Unrechts-Aufhebungsgesetz", in dem alle NS-Urteile wegen Fahnenflucht, Wehrkraftzersetzung und Kriegsdienstverweigerung aufgehoben wurden.

Liste der namentlich bekannten 47 Soldaten, die im Wehrmachtsgefängnis Germersheim inhaftiert waren und am Ort hingerichtet wurden: 

Verurteilter

Geburtstag

Tag der Hinrichtung

Alter

1

Knobloch, Karl

03.02.1915

16. Dezember 1939

24

2

Vohl, Heinrich  

(?)

27. Dezember 1939 

?

3

Brück, Hugo   

15.09.1917

28. Dezember 1939

22

4

Schmidt, Rudolf 

1915

28. Dezember 1939

24

5

Fischer, Erich 

1916

28. Dezember 1939

23

6

Widdau, Peter 

05.03.1914

25. Januar 1940

25

7

Eggers, Hans 

1915

25. Januar 1940

24

8

Hubert, Otto 

01.08.1915

25. Januar 1940

24

9

Klasen, Heinz 

28.04.1917

10. Februar 1940

22

10

Bemman, Herbert 

22.06.1915

10. August 1940

25

11

Schleiminger, Ewald 

30.06.1917

28. Mai 1941

23

12

Jedanzick, Heinz 

02.10.1919

28. Mai 1941

21

13

Steinbach, Herbert 

27.04.1920

17. April 1942

21

14

Weinberger, Johann

16.12.1914

28. April 1942

27

15

Müller, Christian 

24.04.1923

3. Juni 1942

19

16

Schreiner, Valentin 

25.02.1903  

17. Juni 1942

39

17

Duve, Gustav 

21.04.1921 

11. Juli 1942

21

18

Petrak, Josef 

29.01.1909  

11. Juli 1942 

33

19

Schäfer, Helmut 

26.01.1912

 21. Juli 1942 

30

20

Messerschmidt,
Rolf-Walter 

22.12.1920

 22. September 1942 

21

21

Wolfel, Heinrich 

27.11.1904

16. Oktober 1942

37

22

Peter, Ludwig  

23.11.1911 

20. oder 23. März 1943

31

23

Massarzyk, Heinrich

15.12.1918

27. oder 29. März 1943 

24

24

Menes, Martin Kurt Werner 

21.09.1919

10. Juli 1943

24

25

Rosiak, Paul Erich 

13.01.1906

 6. September 1943 

37

26

Weiss, Karl Heinrich )  

13.10.1919

31. Dezember 1943

24

27

Lühr, Willi 32 Jahre

09.12.1911

31. Dezember 1943 oder
4. Januar 1944 

32

28

Putzger, Hans 

25.01.1921

25. Januar 1944 

23

29

Pokorra, Otto 

07.02.1917

13. Juni 1944 

27

30

Sponeck, Hans Emil Otto
Graf von  

12.02.1888

23. Juli 1944 

56

31

Sturm, Paul Hermann 

09.10.1901

 2. oder 5. September 1944 

42

32

Smirnow, Nikolai 

(Russe, ?)  

5. September 1944

?

33

Brass, Hubert 

02.08.1918

18. September 1944 

26

34

Steindler, Georg 

24.04.1923

 20. September 1944 

21

35

Kupfer, Kurt 

27.02.1899

25. September 1944 

45

36

Andexlinger, Johann  

02.12.1921

27. September 1944 

22

37

Zink, Bernhard 

15.01.1920

2. Oktober 1944 

24

38

Angelski oder Anjelski, Franz-Hans

19.04.1921

7. Oktober 1944

23

39

Wassiliew (Russe, ?)

?

9. Oktober 1944

?

40

Roschlock, Wolfgang 

29.12.1918

10. Oktober 1944

25

41

Bergman, Heinrich

23.06.1910

 21. Oktober 1944

34

42

Krischik, Franz

08.11.1917

21. Oktober 1944

36

43

Becky, Bernhard

09.09.1918

29. oder 30. Dezember 1944 

26

44

Weber, Karl-Friedrich

24.03.1923

29. Dezember 1944

21

45

Metz oder Motz, Eduard

22.04.1914

9. oder 10. Januar 1945

30

46

Keller, Renatus

21.04.1920

29. Januar 1945

24

47

Eberhard, Hans

?

24. Februar 1945

?

 

Quellen: Standesamt Germersheim

Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der 
nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen 
deutschen Wehrmacht, Berlin

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Germersheim